Wer einen Anhänger mieten will, steht oft vor vielen Fragen: Darf ich den überhaupt fahren? Was sagt mein Führerschein? Brauche ich eine spezielle Genehmigung? Und was ist mit dem berühmten „Tempo 100“?
Mit dem richtigen Know-how und einem starken Partner wie WIR VERMIETEN ALLES an Ihrer Seite verlieren selbst kompliziert erscheinende Gesetzeslagen ihren Schrecken. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige – klar, verständlich und mit praktischen Beispielen.
Führerscheinklassen verstehen – mit WIR VERMIETEN ALLES ganz einfach erklärt
Was erlaubt meine Fahrerlaubnis, wenn ich einen Anhänger mieten möchte?
Die Führerscheinklasse entscheidet darüber, welche Anhänger-Kombinationen Sie fahren dürfen – das betrifft sowohl das Gewicht des Anhängers als auch das Gesamtgewicht des Gespanns.
Die wichtigsten Klassen im Überblick:
- Klasse B
Pkw mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (zGG), oder: Anhänger über 750 kg, sofern das Gespann maximal 3.500 kg wiegt. - Klasse B96
Erweiterung der Klasse B. Erlaubt das Fahren eines Anhängers über 750 kg, wenn das Gespann maximal 4.250 kg zGG hat. Kein Prüfungszwang, nur Schulung nötig. - Klasse BE
Erlaubt Anhänger bis 3.500 kg zGG. Gesamtgewicht des Gespanns kann darüber liegen. Ideale Lösung für schwere Anhängertransporte.
WIR VERMIETEN ALLES berät Sie individuell – ob Privatperson oder gewerblich – und hilft, das passende Fahrzeug-Anhänger-Gespann rechtssicher und komfortabel zusammenzustellen.
Was bedeutet „zulässiges Gesamtgewicht“ wirklich? WIR VERMIETEN ALLES klärt auf
Verstehen Sie die Kennzahlen, bevor Sie mieten – das schützt vor Strafen und Gefahren
Viele Missverständnisse entstehen durch Begriffe wie Leermasse, Nutzlast oder Gesamtgewicht. Doch wer weiß, was was ist, fährt sicher.
Begriffsübersicht:
- Leermasse: Gewicht des Fahrzeugs (oder Anhängers) ohne Ladung
- Nutzlast: Gewicht, das zugeladen werden darf
- Zulässiges Gesamtgewicht (zGG): Leermasse + maximale Nutzlast
- Tatsächliches Gewicht: Was Ihr Anhänger wirklich wiegt – mit Ladung!
WIR VERMIETEN ALLES kennzeichnet jeden Mietanhänger übersichtlich mit den relevanten Werten – so vermeiden Sie Überladung und Ordnungswidrigkeiten.
Anhängergewicht & Anhängelast – das Zusammenspiel mit dem Zugfahrzeug
Nicht nur der Führerschein zählt – auch Ihr Auto muss mitspielen
Jedes Zugfahrzeug hat in den Papieren definierte technische Anhängelasten. Diese sagen aus, wie schwer ein gebremster oder ungebremster Anhänger maximal sein darf.
Wichtige Begriffe:
- Gebremst: Anhänger mit eigener Bremse – erlaubt höheres Gewicht
- Ungebremst: Meist leichtere Anhänger – maximal 750 kg zGG erlaubt
- Stützlast: Die Last, die vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt (meist 50–100 kg)
- Zuggesamtgewicht: Die Summe aus Fahrzeug und Anhänger (inkl. Ladung)
WIR VERMIETEN ALLES prüft vor jeder Vermietung, ob das geplante Gespann technisch zulässig ist – so sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Tempo 100 mit Anhänger – was Sie wirklich dürfen und brauchen
Schneller ans Ziel – aber nur mit Genehmigung und den richtigen Voraussetzungen
Nicht jeder Anhänger darf 100 km/h fahren – und auch nicht auf jeder Straße. Die Tempo-100-Regelung gilt nur auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen – und nur bei nachgewiesener Eignung.
Voraussetzungen für Tempo 100:
- Zugfahrzeug mit ABS
- Reifen am Anhänger jünger als 6 Jahre und mind. Geschwindigkeitsindex L (120 km/h)
- Anhänger mit Stoßdämpfern (bei höheren Lasten)
- Einhaltung der zulässigen Stützlast
- Spezielle Tempo-100-Plakette
Bei WIR VERMIETEN ALLES erhalten Sie auf Wunsch nur Tempo-100-fähige Anhänger – bereits geprüft und ausgestattet mit aktueller Plakette.
Bußgelder & Risiken – wenn Sie die Regeln nicht beachten
Fahren ohne passenden Führerschein oder überladenen Anhänger kann teuer werden
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – vor allem bei der Anhängernutzung ist die Gesetzeslage eindeutig. Schon kleine Verstöße können hohe Bußgelder, Punkte oder sogar Fahrverbote nach sich ziehen.
Typische Verstöße:
- Fahren ohne BE, obwohl BE nötig wäre → bis 5 Punkte + Geldstrafe
- Überladung um mehr als 30 % → bis 235 € + 1 Punkt
- Fehlende Ladungssicherung → bis 75 € + 1 Punkt
- Falsche Geschwindigkeit → Bußgeld & ggf. Fahrverbot
Sparen Sie sich Ärger – nutzen Sie die professionelle Beratung von WIR VERMIETEN ALLES, bevor Sie starten.
Anhänger mieten mit Klasse B? Diese Möglichkeiten haben Sie mit WIR VERMIETEN ALLES
Was erlaubt der „normale Autoführerschein“ wirklich?
Die Führerscheinklasse B ist die am weitesten verbreitete – sie erlaubt den Transport leichter Anhänger bis 750 kg oder über 750 kg, wenn das Gespann nicht schwerer als 3.500 kg ist.
Beispiele für Anhänger mit Klasse B:
- Leichter Kastenanhänger für Gartenabfälle
- Kleinanhänger für Möbeltransporte
- Motorradanhänger mit geringem Eigengewicht
WIR VERMIETEN ALLES bietet zahlreiche Modelle, die mit Klasse B gefahren werden dürfen – ideal für spontane Transporte oder Wochenendprojekte.
B96 – die sinnvolle Erweiterung für flexiblere Anhängertransporte
Mehr Spielraum ohne echte Prüfung – perfekt für Familien & Handwerker
Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie Anhänger über 750 kg nutzen, wenn das gesamte Gespann 4.250 kg nicht überschreitet. Die Schulung dauert nur einen Tag und erfordert keine Prüfung.
Ideal für:
- Urlaubsfahrten mit Wohnwagen
- Bauvorhaben mit schwerer Ladung
- Pferdeanhänger
WIR VERMIETEN ALLES hilft Ihnen beim Einstieg – und bietet passende Anhänger für Ihre neue Freiheit auf vier Rädern.
Klasse BE – die „Königsklasse“ für schwere Anhängertransporte
Für alle, die regelmäßig mit schwerer Last unterwegs sind
Mit Klasse BE dürfen Sie Anhänger bis 3.500 kg zGG ziehen – unabhängig vom Gewicht des Zugfahrzeugs. Das öffnet Tür und Tor für gewerbliche Transporte, Eventlogistik oder größere Projekte.
Typische Einsätze:
- Autotransporter
- Baumaschinenanhänger
- Kühlanhänger für Großveranstaltungen
- Gitterbox-Transporte
Natürlich hält WIR VERMIETEN ALLES eine breite Auswahl BE-tauglicher Modelle bereit – inklusive Zubehör und Sicherheitsausstattung.
Sonderregelungen: Landwirtschaft, Baustellen, Veranstaltungen – was ist erlaubt?
Für bestimmte Branchen gelten teils abweichende Regeln – aber Vorsicht!
In der Landwirtschaft oder im gewerblichen Bereich gelten Sonderregelungen, etwa für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger mit 25 km/h-Zulassung. Auch Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen genießen Steuerprivilegien.
Aber: Diese Ausnahmen sind nicht für private Transporte gültig und gelten nur unter speziellen Voraussetzungen.
WIR VERMIETEN ALLES kennt die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und berät Sie, ob Ihr Transport unter eine Sonderregelung fällt – oder nicht.
Darum ist professionelle Anhängervermietung die beste Wahl – mit WIR VERMIETEN ALLES fahren Sie besser
Weniger Risiko, mehr Komfort und maximale Sicherheit
Ein Anhänger aus dem Baumarkt ist oft nur eine Notlösung. Bei WIR VERMIETEN ALLES mieten Sie geprüfte Qualität – mit umfassendem Service.
Ihre Vorteile:
- Alle Modelle regelmäßig gewartet & TÜV-geprüft
- Genaue Dokumentation der technischen Daten
- Inklusive Zubehör zur Ladungssicherung
- Persönliche Beratung zur Führerscheinfrage
Ein Anruf genügt – und WIR VERMIETEN ALLES stellt Ihnen das passende Modell zusammen. Einfach. Sicher. Rechtlich korrekt.
WIR VERMIETEN ALLES – der einfachste Weg zu Ihrem sicheren Anhängertransport
Ob privat oder gewerblich, leicht oder schwer, spontan oder langfristig – mit WIR VERMIETEN ALLES haben Sie immer den passenden Anhänger zur Hand. Sie profitieren von fachkundiger Beratung, flexibler Verfügbarkeit und einem Angebot, das wirklich alle Bedürfnisse abdeckt.
Sie möchten einfach losfahren – ohne Stress und ohne Rechtsunsicherheit?
Dann lassen Sie sich noch heute beraten und entdecken Sie die vielfältige Mietflotte von WIR VERMIETEN ALLES. Schnell reserviert – sicher unterwegs.